Weihnachtsgeschichte datenschutzrechtlich

Die Weihnachtsgeschichte
... aus datenschutzrechtlicher Sicht

Hätte es die DSGVO bereits vor gut 2000 Jahren gegeben, die frohe Botschaft von der Ankunft des Messias wäre wohl aus datenschutzrechtlichen Gründen nie verkündet worden:
 Die Weihnachtsgeschichte – aus datenschutzrechtlicher Sicht.

„Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzet würde“. Wir finden schon im ersten Satz der Geschichte einen datenschutzrechtlichen Ansatz, denn vor gut 2000 Jahren gab es von kaiserlicher Seite offenbar schon die Erkenntnis, dass eine Volkszählung irgendwie hilfreich bei der Führung autokratischer Staatsgeschäfte sein könnte. Die Frage nach dem Erlaubnistatbestand für die Datensammlung ist einfach: Ein Gesetz lag vor – von Augustus persönlich angeordnet. Eine Einwilligung für die Teilnahme an der Volkszählung musste also nicht eingeholt werden.
„Und jedermann ging, daß er sich schätzen ließe, ein jeglicher in seine Stadt“. Von Aktivisten, die gegen die Datensammlung der Staatsmacht protestieren, wie bei der Volkszählung in der 80er Jahren des 20. Jahrhunderts, lesen wir hier kein Wort. Zu allem Überfluss mussten die Bürger auch noch in ihre Heimatstadt reisen, um sich dort registrieren zu lassen. Wir halten also fest, dass die Bevölkerung damals wenig datenschutzsensibel war und ohne Murren und ohne Aussicht auf Reisekostenerstattung trotzdem den Weg in ihre Heimatstadt aufnahm, nur damit Augustus ein analoges Melderegister aufbauen konnte – und Joseph war mit von der Partie: „Da machte sich auch auf Joseph aus Galiläa, …, auf das er sich schätzen ließe mit Maria, seinem vertrauten Weibe, die ward schwanger“.

Bei Maria wird es datenschutzrechtlich spannend. Erstens haben wir hier Gesundheitsinformationen – die Schwangerschaft – und damit eine besondere Kategorie personenbezogener Daten. Zweitens haben wir aber auch das Thema unbefleckte Empfängnis. Während die Gesundheitsinformation „Schwangerschaft“ ab einem gewissen Zeitpunkt schon durch den Bauch Marias, gelegentliche Übelkeit und den Appetit auf Datteln mit sauren Gurken nicht mehr zu verheimlichen war, ist es bemerkenswert mit welch unverblümter Offenheit die heikle Information über die Vaterschaft Gottes im Laufe der weiteren Geschichte offenbart wird. Man mag einwenden der Datenschutz greife hier nicht so richtig, weil ein übergeordnetes öffentliches Interesse vorherrschte, schließlich werden religiöse Lichtgestalten relativ selten geboren, aber Joseph kam bei er ganzen Kommunikation irgendwie nur eine Statistenrolle zu.

Während der Geburt selber wurde das Patientengeheimnis noch gewahrt, Zeuge im Stall waren nur Ochs und Esel. Danach jedoch brachen sämtliche Datenschutz-Dämme. Es ist davon auszugehen, dass weder Maria noch Joseph eine Einverständniserklärung zur Übermittlung der Daten an die Hirten unterschrieben haben. Doch „…  des HERRN Engel trat zu ihnen [Anmerkung: den Hirten] , ….  Und der Engel sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht! siehe, ich verkündige euch große Freude, die allem Volk widerfahren wird; denn euch ist heute der Heiland geboren, welcher ist Christus, der HERR, in der Stadt Davids. Zunächst stellt sich die Frage, ob der Engel die Geburtsinformation lediglich als Bote übermittelt hat, dann würden wir von einer Auftragsverarbeitung sprechen und hoffen, dass ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen ihm und Gott geschlossen wurde. Oder aber der Engel hat quasi als abhängig Beschäftigter Gottes gehandelt, dann wäre die „Verantwortliche Stelle“ für die Datenverarbeitung allein Gott gewesen. Wir gehen von letzterem aus, weil kurz danach auch noch die Menge der himmlischen Heerscharen auftrat, Gott lobte und sprach:  Ehre sei Gott in der Höhe und Frieden auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen. Die Macht Gottes, seine himmlischen Heerscharen und nicht zuletzt seine Vaterschaft lassen keinen anderen Schluss zu, dass Gott die zentrale „Verantwortliche Stelle“ bei der vorliegenden Datenverarbeitung ist. Die Bekanntmachung der Geburt des Messias, inklusive Zeit und Ort ist eine Offenbarung in doppeltem Sinne. Religiös ein Meilenstein in der Geschichte des Christentums, datenschutzrechtlich eine Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, die, was die Reichweite betrifft, heutzutage nur mit einem Post in den sozialen Medien von Christiano  Ronaldo zu vergleichen ist. Das blasphemische an dieser Analogie ist weniger der Vergleich bezüglich der medialen Reichweite, sondern vielmehr die Tatsache, dass die Jünger des Fußballers und er selbst denken, er sei eine Art Fußballgott.

Im Stall von Bethlehem gab es derweil Besuch von den heiligen drei Königen, die durch den Stern von Bethlehem zur Wiege Jesu Christi geführt wurden. Das ist datenschutzrechtlich insofern interessant, als dass der Stern ja keine Person ist, die Informationen erheben, speichern, verarbeiten und übermitteln kann. Und obwohl er sich damit einer irdischen datenschutzrechtlichen Bewertung entzog, enthielt sein Erscheinen dennoch eindeutige personenbezogene Informationen über Ort, Zeit und die Ankunft des Messias.
Und damit kommen wir auch schon zum Fazit unseres datenschutzrechtlichen Ausfluges in das weihnachtliche Bethlehem vor gut 2000 Jahren. Die Verkündigung der christlichen Weihnachtsbotschaft würde heute an den Vorgaben der DSGVO scheitern, es sei den Maria und Joseph wären Influencer in den sozialen Medien und sie selber, und nicht Gott, würden die Geburt crossmedial vermarkten. Die Frage, ob die Botschaft der Ankunft des Messias gegen  Katzenvideos und die Schleichwerbung von Lifestyleprodukte eine Chance hätte sei dahingestellt. Wir sollten aber keine irdischen Maßstäbe an die ganze Geschichte und ihren datenschutzrechtlichen Kontext legen, denn Gottes Wille geschehe, wie im Himmel so auf Erden. 

Frohes Fest und gesegnete Weihnachten


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